Titolas
Ihre Samenbestellung
Wir freuen uns, das Sie sich für einen unserer Hengste entschieden haben und werden Ihre Bestellung gerne online an die entsprechende Station weiterleiten.
Beachten Sie bitte, dass das Deckgeld vor der Bestellung bei uns eingehen muss, bevor der Samenversand erfolgen kann.
Für die Decksaison 2021 bieten wir Ihnen vier Hengste auch mit Züchter freundlichem Decktaxenplitting an (Siehe Geschäftsbedingungen unten)
Je nach Hengst stehen diese den Züchtern im Frischsamenversand, über TG oder im Natursprung zur Verfügung.
Der Frischsamen ist über unsere nationale Station zu beziehen.
Dressurstall Krohn
Dorfstrasse 58
24589 Dätgen
Kennzeichnungsnummer der Besamungsstation National SH-BE-0024
Der TG Samen ist über die EU Station des
Dietrichshofes zu beziehen.
Dietrichshof
Niederstrich 26
21756 Osten
Kennzeichnungsnummer der Besamungsstation EU D-KBP-174-EWIG
Der Natursprung ist an der Hand über den Dressurstall Krohn zu beziehen (auch Mobil)
Dressurstall Krohn
Dorfstrasse 58
24589 Dätgen
Kennzeichnungsnummer der Besamungsstation National SH-BE-0024
Nutzen Sie gerne das online Samenbestellformular.
Das Samenbestellformular zum herunter Laden und Ausüllen, finden Sie hier:
Geschäftsbedingungen
Alle Züchter, die unsere Leistungen in Anspruch nehmen, erkennen die nachstehenden Bedingungen sowie die Deck- und Besamungsbedingungen der jeweiligen Verbände an.
Dauer der Decksaison
Die Decksaison beginnt am 15. Februar und endet am 31. Juli.
Zur Samenbestellung
Der Stutenbesitzer ist verpflichtet, vor der Besamung der Stute eine Tupferprobe zu nehmen, ausgenommen sind 3-jährige Maidenstuten und Fohlenstuten mit normal verlaufender Geburt. Außerdem muss vor der Samenbestellung eine Follikel-Kontrolle durch einen Tierarzt durchgeführt werden. Die Besamungstaxe gilt für eine bestimmte Stute für 2 Rossen mit jeweils maximal 2 Samenbestellungen pro Rosse. Sollte die Stute weitere Rossen besamt werden, so fallen pro Samenbestellung 100€ an. Wenn die Stute nach 3 Rossen nicht tragend ist, muss eine erneute Tupferprobe erfolgen.
Samenbestellungen
Bestellungen für den Frischsamenversand müssen montags bis freitags bis 10.00 Uhr, samstags bis 9.00 Uhr unter Telefon 0173-142 37 37 erfolgen. An Sonn- und Feiertagen kann kein Versand erfolgen.
Ein Samenversand erfolgt nur, sofern die Besamungstaxe im Vorraus überwiesen wurde. Die Kosten für den Samenversand werden gesondert berechnet und gehen zu Lasten des Züchters. Das Transportrisiko des Spermas geht ab Absendung von der Besamungsstation auf den Züchter über. Gleiches gilt bei Abholung.
Aus der Samenbestellung müssen folgende Angaben ersichtlich sein:
- gewünschter Hengst
- Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail des Stutenbesitzers
- Name und vollständige Adresse des Tierarztes / Besamungswarts
-Versandanschrift
Angabe zur Stute (Name, Lebensnummer, Abstammung, Alter)
- Ihre Mitgliedsnummer des jeweiligen Zuchtverbandes, bei dem die Bedeckung durch uns gemeldet werden soll
Einen entsprechenden Besamungsauftrag können Sie auf unserer Homepage downloaden.
Hinweis
Hengste, insbesondere Junghengste, die im ersten Deckeinsatz stehen, werden erst nach abgeschlossener und bestandener Hengstleistungsprüfung ins HB1 eingetragen. ERst danach kann eine vollständige Regestrierung der Fohlen erfolgen. Sollte ein Hengst den Eintrags ins HB1 nicht schaffen, können von den Zuchtverbänden nur Geburtsbescheinigungen ausgestellt werden. Das Risiko trägt ausschließlich der Stuteneigentümer. *Anerkannt nach bestandener Sportprüfung bzw. Bundeschampionatsqualifikation. Den aktuellen Stand können Sie jederzeit bei uns erfragen.
Der gelieferte Samen darf nur und ausschließlich für die angegebene Stute eingesetzt werden! Der Lieferung beigefügte Samenverwendungsnachweise sind, ausgefüllt und unterschrieben vom Tierarzt / Besamungswart, innerhalb von 3 Werktagen an uns zurückschicken. Samencontainer, die nicht innerhalb einer Woche ausreichend frankiert zurückgeschickt werden, sind dem Züchter in Rechnung zu stellen. Die Deckscheine sind zu Beginn der Decksaison beim Hengsthalter (Dressurstall Krohn - nicht beim Tierarzt) einzureichen!
Decktaxensplitting
Das Deckgeld eines Hengstes wird in eine Besamungstaxe und eine Trachtigkeitstaxe aufgeteilt und versteht sich inkl. MwSt.
Die Besamungstaxe gilt für die gesamte Dauer der Decksaison und wird Ihnen in jedem Fall in Rechnung gestellt. Sie deckt u.a. den Aufwand der Spermagewinnung, der Aufbereitung des Frischsamens und der Administration ab. Es besteht kein Anspruch auf Gutschriften oder Rabatte bei der Besamungstaxe. Nicht enthalten sind in der Besamungstaxe die Kosten für den Spermaversand, sowie die Tierarzt- oder Pensionskosten.
Die Besamungstaxe ist vor der ersten Samenlieferung fällig und ausschließlich auf folgendes Konto einzuzahlen:
Sparkasse Mittelholstein
Kontoinhaber: Susanne Krohn
IBAN: DE64 2145 0000 0105 1601 05
BIC: NOLADE21RDB
Sollte eine Stute nach der Besamung nicht tragend sein oder umrossen, so erfolgt kein erneuter Samenversand, wenn die Besamungstaxe sowie die angefallenen Versandkosten bis dahin nicht bezahlt sind. Die Die Aushändigung des Deckscheins sowie die weitergabe an den Verband erfolgt erst bei beglichener Besamungs- und Trächtigkeitstaxe.
Der zweite Teil der aktuellen Decktaxe, die sogenannte Trächtigkeitstaxe, ist bei nachgewiesener Trächtigkeit Ihrer Stute fällig. Relevant ist die Trächtigkeit am 30. Tag nach der letzten Besamung. Der Nachweis der Nichtträchtigkeit ist vom Züchter unaufgefordert mit schriftlichem Zeugnis (Post, Email) vom behandelndes Tierarzt an den Dressurstall Krohn zu erbringen. Andernfalls gilt die Stute als Tragend und die Trächtigkeitstaxe wird automatisch fällig.
Für als nicht tragend gemeldete Stuten erfolgt weder die Ausstellung eines Deckscheins noch die Meldung der Bedeckung an die jeweiligen Zuchtverbände.
Sollte ein Hengst im Laufen der Decksaison aus besonderen Gründen (Turniereinsatz, Krankheit, usw.) kurzfristig nicht zur Verfügung stehen, kann - wenn möglich - TG-Sperma eingesetzt werden oder auf Wunsch ein anderer Hengst gleicher Preiskategorie unserer Deckhengste genutzt werden, Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Besamungstaxe. Es wird jedoch die volle Höhe der bezahlten Besamungstaxe auf das Gesamtdeckgeld des neu eingesetzten Hengstes angerechnet.
Wenn ein Embryonentransfer geplant ist, ist uns dies bei der Samenbestellung mitzuteilen. Für jeden angewachsenen Embryo wird das volle Deckgeld fällig.
RABATT AUF DIE TRÄCHTIGKEITSTAXE:
Für sport- sowie zuchterfolgreiche Stuten, bieten wir einen Rabatt auf die Trächtigkeitstaxe an:
RABATTLISTE 2021
-
M platziert = 100 € Rabatt
-
S platziert = 150 € Rabatt
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Staatprämienstute = 100 € Rabatt
-
Hengstmutter = 100 € Rabatt